- Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind gleichwertig und haben durch die Anzahl an Vorzugsstimmen dieselbe Chance auf ein Mandat.
- Jene mit den meisten Vorzugsstimmen ziehen in den künftigen Gemeinderat ein.
- Jeder Kandidatin und jedem Kandidaten werden dieselben Mittel (Stimmzettel, Werbemittel) zur Verfügung gestellt.
- Unsere Kandidatinnen und Kandidaten sind am Stimmzettel alphabetisch gereiht (auch der Bürgermeister ist gereiht). Die Wählerin bzw. der Wähler kann maximal eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten ankreuzen.
Stimmauszählung
- Gültig sind persönliche Stimmzettel mit den Namen der 21 Kandidatinnen und Kandidaten.
- Vorzugsstimmen am amtlichen Stimmzettel werden berücksichtigt.
- Alle Mandate werden auf jene Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen aufgeteilt.